Telefonanschluss kündigen 2024 - Das muss beachtet werden

Telefonanschluss kündigen oder wechseln

So manch einer wird sich in den Zeiten von Tablet, Smartphones und Co. inclusive mobilen Internet gefragt haben, ob es sich überhaupt noch lohnt, einen Festnetzanschluss zu besitzen. Doch bevor man seinen Telefonanschluss kündigt, sollte man die Vor- und Nachteile bedenken. Wer denn letztendlich seinen Telefonanschluss kündigen will, der muss einiges bedenken.

Telefonanschluss kündigen: Telefonnummer – hier meine Handynummer

Häufig ist es der Fall, dass wenn man nach seiner Telefonnummer gefragt wird, ohnehin die Mobilfunknummer nennen. Denn so ist es möglich, auch erreicht zu werden, wenn man unterwegs ist. Bei vielen verstaubt das Festnetztelefon in der Ecke oder ist nicht mehr angeschlossen. Da stellt sich die Frage, ob der Festnetzanschluss überhaupt noch Sinn macht oder ob man seinen Telefonanschluss kündigen sollte. Die Antwort darauf ist allerdings in den meisten Fällen nicht abhängig von dem Telefonierverhalten, sondern eher von dem Internetanschluss → Internetanschluss beantragen. Denn häufig wird dieser über das Festnetz realisiert.

Analoger oder digitaler Festnetzanschluss?

Der Festnetzanschluss bietet ganz klassisch eine Telefonleitung mit der man mit der Außenwelt verbunden ist. Zu beachten ist, dass auch viele der Internetanschlüsse über die Festnetzleitung realisiert werden → Telefonanschluss mit Internet. Unterschieden werden muss bei den Festnetzanschlüssen zwischen den Analog-, digitalen ISDN-Anschluss sowie der IP-Verbindung. Der Telefonanschluss wird immer häufiger über die Datenleitung verwirklicht, so dass die Telefonie ebenfalls über das Internet stattfindet. Allerdings ist hier eines zu beachten: Die IP-Telefonie ist im Gegensatz zum analogen Telefonieren vom Strom abhängig. Das bedeutet, kommt es zu einem Stromausfall, dann bleibt die Leitung tot, das gilt auch für den Fall, dass das Internet ausfällt.

Den Telefonanschluss kündigen: Wer sollte das nicht tun?

Wer sollte auf keinen Fall seinen Telefonanschluss kündigen? Ein jeder der zuhause gern telefoniert, der sollte seinen Anschluss keinesfalls kündigen. Auch wenn das mobile Netz sehr gut ausgebaut ist, so ist es für beide Gesprächsseiten doch angenehmer, über das Festnetz miteinander zu sprechen.

Auch die Personen, die hin und wieder Auslandstelefonate führen, sollten ihren Telefonanschluss nicht kündigen. Denn sie kommen mit dem Festnetz Telefonanschluss und dem Callthrough oder Call-by-Call deutlich günstiger weg. Ein Auslandsgespräch mit dem Handy kann da um ein vielfaches teuerer ausfallen.

Wer sich dafür entscheidet, seinen Telefonanschluss zu kündigen, sei es aus welchem Grund auch immer, der muss dabei einiges beachten.

So kündigt man den Telefonanschluss richtig

Zumeist sind die Telekommunikationsverträge mit festen Laufzeiten versehen, so dass es nicht möglich ist, seinen Telefonanschluss zu kündigen. Wird aufgrund eines Umzugs gekündigt, dann gibt es unter bestimmten Umständen Sonderrechte.

Den Telefonanschluss kündigen: So funktioniert es

Telefonanschluss kündigen bei Umzug

Seitdem das Monopol der Festnetzanschlüsse der deutschen Telekom AG im Jahr 1998 fiel, haben sich weitere Anbieter auf dem deutschen Markt etabliert. Die Telefonanrufe wurden vor allem in den ersten Jahren, nachdem der Markt geöffnet wurde, um bis zu 90 % günstiger. Zwar war die Telekom darum bemüht, den Kunden den Wechsel zu den alternativen Festnetz-Anbietern zu erschweren, aber dennoch war es diesen möglich, sich ein großes Stück vom Kuchen des deutschen Kommunikationsmarktes einzuverleiben.

Im Laufe der Jahre hat sich das Angebot von Telefon- und Internettarifen drastisch erhöht und das gilt auch für die Unterschiede bei den Preisen und Konditionen. Jedoch sind die Kunden grundsätzlich an bestimmte Laufzeiten gebunden und diese verlängern sich automatisch, wodurch eine spontane Kündigung des Anschlusses nicht möglich ist.

Zudem profitieren die Kunden heute auch von mehr Rechten. Denn durch das aktuelle Telekommunikationsgesetz von 2012 wurden die Anbieter zu einer größeren Kundenfreundlichkeit verpflichtet. Damit ist auch die früher übliche Praxis, dass bei einem Umzug die Vertragslaufzeit neu beginnt, unzulässig. Aus diesem Grund kann der Kunde am Ende der Restlaufzeit seinen Telefonanschluss kündigen.

Welche üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gibt es?

Ein Festnetzvertrag wird in aller Regel mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen. Diese verlängert sich automatisch, sondern der Kunde seinen Telefonanschluss nicht kündigt. Grundsätzlich ist es dem Kunden sowie dem Anbieter möglich, den Telefonanschluss zu kündigen. Wer seinen Telefonanschluss kündigen möchte, der muss zum einen die Kündigungsfrist einhalten und zum anderen auch darauf achten, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Wichtig ist, dass die Kündigung des Telefonanschlusses mit der Unterschrift versehen ist und eben aus diesem Grund ist es nicht möglich telefonisch oder per Email zu kündigen. Das Beste ist es, dafür eine entsprechende Vorlage zu nutzen, die man aus dem Internet herunterladen kann und diese dann direkt per Einschreiben oder per Fax an den Anbieter sendet.

Ein Kündigungsschreiben kann wie folgt aussehen:


Mathilde Mustermann
Musterstraße
99999 Musterdorf

Telefonanbieter
Abteilung
Anschrift
PLZ Ort

15/04/2024

Kundennummer / Vertragsnummer
Rufnummer(n)

Betreff: Kündigung des Telefonanschlusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Telefonanschluss

Vertragsnummer
Rufnummer(n)

Fristgerecht zum xx.xx.xx. (Die Kündigung erfolgt, da ich mich für einen anderen Anbieter entscheiden habe. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits ist daher nicht notwendig und nicht erwünscht. Mit Wirksamwerden der Kündigung und darüber hinaus widerrufe ich hiermit zeitgleich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes innerhalb der folgenden 14 Tage schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
(Handschriftliche Unterschrift)


Die Kündigungsrechte

Sobald das Vertragsende erreicht ist, kann man seinen Telefonanschluss kündigen. Zudem ist es in bestimmten Fällen auch möglich, bereits vor Vertragsende die Kündigung auszusprechen. Demnach gelten für eine nicht fristgerechte Kündigung Sonderkündigungsrechte. Damit es möglich ist den Telefonanschluss zu kündigen und die Fristen einzuhalten, hier ein kurzer Überblick über die üblichen Vertragslaufzeiten, die Kündigungsfristen und die automatischen Vertragsverlängerungen:

Anbieter Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Automatisch Verlängerung
Telekom Logo
Deutsche Telekom
12 oder 24 Monate 1 Monat 12 Monate
1und1 Logo
1 & 1
24 Monate 1 – 3 Monate 12 Monate
o2 Logo
o2 / Telefonica
24 Monate 1 – 3 Monate 12 Monate
Vodafone Logo
Vodafone
24 Monate 3 Monate 12 Monate

Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?

Wie bereits erwähnt ist eine schriftliche Kündigung notwendig und in diesem Schreiben müssen enthalten sein:

  • Name
  • Vollständige Adresse
  • Kundennummer
  • Termin, zu dem der Anschluss gekündigt werden soll

Zu beachten ist, dass im Rahmen der Kündigung das Posteingangsdatum entscheidend ist und nicht wann die Kündigung abgesandt wurde. Aus diesem Grund sollte drauf geachtet werden, dass die rechtzeitige Zusendung des Kündigungsschreibens schriftlich belegt werden kann.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Wer vor Ablauf der Vertragslaufzeit seinen Telefonanschluss kündigen will, der kann von bestimmten Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen. Allerdings sind dabei die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters maßgeblich.

Kündigung bei Umzug

Seit Mai 2012 ist die Rechtslage bei einem Umzug neu geregelt worden. Sollte der Telefonanbieter am neuen Wohnort seine Dienste nicht anbieten oder den Kunden nicht vertragsgerecht versorgen, dann hat der Kunde das Sonderrecht, seinen Telefonanschluss zu kündigen.

Wer allerdings zu seiner Partnerin oder Partner ziehen möchte oder in eine Wohngemeinschaft, wo es bereits einen Telefonanschluss gibt, der hat kein Recht auf das Sonderkündigungsrecht - sofern der Anbieter dort wie bisher die Versorgung übernehmen könnte. In dem Fall ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen!

Es gibt sogar Anbieter, die noch nicht einmal den Umzug in ein Pflegeheim als Grund anerkennen, den Telefonanschluss zu kündigen.

Kündigung im Sterbefall

Wer einen Telefonanschluss kündigen möchte, der bspw. einem verstorbenen Familienangehörigen gehörte, der hat Sonderrechte. Allerdings müssen dafür bestimmte Unterlagen vorgelegt werden:

Liegen diese Dokumente vor, dann kann man zu jeder Zeit den Telefonanschluss kündigen und das, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.

Telefonanschluss kündigen und den Anbieter wechseln

Telefonanschluss kündigen

Es ist alles geklärt in Hinsicht auf die Kündigung des Telefonanschlusses. Soll ein neuer Anschluss her, dann steht jetzt ein Telefonanschluss Vergleich an. Dafür müssen nur wenige Daten wie Postleitzahl oder Vorwahl eingegeben werden und innerhalb weniger Sekunden bekommt man eine Liste von allen verfügbaren Anbieter und deren Tarifen angezeigt. Durch Filter ist es möglich, sich bspw. nur die Tarife anzeigen zu lassen die eine bestimmte Bandbreite aufweisen oder die TV anbieten. Zudem ist es in der Regel möglich mehrere Tarife auszuwählen und diese dann in einer Liste miteinander zu vergleichen, um sich so für einen zu entscheiden.

Derjenige, der sich für eine bestimmte Technologie interessiert, der sollte auf der Homepage des ausgewählten Anbieters die Verfügbarkeit an dem gewünschten Standort überprüfen. Denn der Anbieter weiß zu 100 %, welche Leistungen er wo erbringen kann. So kann es durchaus sein, dass in dem Vergleichsportal ein bestimmter Anschluss verfügbar ist, doch der Anbieter behauptet letztendlich das Gegenteil.

Ist die Entscheidung auf einen Anbieter gefallen, dann kommt es zum Anbieterwechsel. Logischerweise besteht dieser daraus, den bestehenden Telefonanschluss zu kündigen und den neuen Tarif zu buchen.

Hinweis! Es wird grundsätzlich davon abgeraten selbst den alten Telefonanschluss zu kündigen. Der Grund ist, dass der Großteil der Berichte über Probleme beim Anbieterwechsel darauf zurückzuführen sind, dass bei der Kündigung des Altvertrages ein Fehler gemacht wurde.

Bei diesen Problemen kann es sich bspw. darum handeln, dass die Kündigung beim alten Anbieter zu spät eingeht oder gar verloren geht. Auch der Bereich der Rufnummernmitnahme kann ein Ärgernis sein. Sollte es bei der Kündigung zu Problemen kommen, dann ist es wahrscheinlich, dass die alte Rufnummer nicht portiert wird und man somit nicht mehr unter dieser beim neuen Anbieter erreichbar ist. Zudem kann es dazu kommen, dass man tatsächlich für einen gewissen Zeitraum ohne Telefonanschluss dasteht. → DSL ohne Telefonanschluss

Den Telefonanschluss kündigen beim Anbieterwechsel: Der neue Anbieter übernimmt das

Von jedem DSL Anbieter in Deutschland wird ein Kündigungsservice angeboten und dieser ist in der Regel kostenfrei. In dem Fall übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter und da es so zu einer direkten Kommunikation zwischen den beiden kommt, bestehen nur selten Probleme beim Wechsel.

Damit der Neuen Anbieter den alten Telefonanschluss kündigen kann, ist es notwendig, im Wechselformular einige wichtige angaben zu machen, die es ermöglichen, den Anschluss eindeutig zu identifizieren. Zumeist sind der Name des Alt-Anbieters und die Telefonnummer ausreichend. Hin und wieder werden auch die Kunden- oder Vertragsnummer benötigt.

Üblicherweise kann der Anbieterwechsel online beantragt werden. Aber erst dann wenn eine physische Unterschrift vorliegt, wird der Vertrag gültig. In der Regel kann der fertige Vertrag als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Im Anschluss wird er noch einmal überprüft, ob alle Angaben richtig sind, unterschrieben und per Post an den neuen Anbieter versendet. Es ist wichtig, dass auch der Antrag zur Kündigung unterschrieben und dem neuen Anbieter ebenfalls mit dem Vertrag zugesendet wird.