Vertrags-Ratgeber · fachlich geprüft am 17. August 2026
Bei einem Anbieterwechsel sollte der neue Anbieter Kündigung und Rufnummernmitnahme meistens gemeinsam koordinieren. Wer den Altvertrag vorschnell selbst beendet, riskiert den Verlust der Rufnummer oder eine unnötige Unterbrechung.
Selbst kündigen oder den neuen Anbieter beauftragen?
| Situation | Sinnvolles Vorgehen |
|---|---|
| Wechsel mit Rufnummernmitnahme | Den neuen Anbieter mit Wechsel und Portierung beauftragen; Kundendaten exakt abgleichen. |
| Wechsel ohne Rufnummernmitnahme | Den neuen Vertrag terminlich planen und die Kündigung des Altvertrags dokumentieren. |
| Ersatzlose Beendigung | Selbst fristgerecht kündigen und eine Bestätigung mit Vertragsende anfordern. |
| Umzug | Zuerst prüfen, ob der Anbieter am neuen Wohnort leisten kann; Sonderkündigungsrechte hängen vom konkreten Fall ab. |
Kündigungsfrist richtig ermitteln
Maßgeblich sind Vertrag, Vertragszusammenfassung, Auftragsbestätigung und die gesetzlichen Regeln für Telekommunikationsverträge. Bei automatisch verlängerten Verbraucherverträgen ist nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit grundsätzlich eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Prüfen Sie trotzdem das konkrete Vertragsende und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
Offizielle Hilfe: Die Bundesnetzagentur erläutert Vertragslaufzeit und Kündigung. Bei Streitfällen sind zudem Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle Telekommunikation mögliche Anlaufstellen.
Rufnummer sicher mitnehmen
- Beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme ausdrücklich beauftragen.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum beziehungsweise Firmendaten exakt wie beim bisherigen Anbieter angeben.
- Alle zu portierenden Rufnummern vollständig aufführen.
- Auftragsbestätigung und geplantes Umschaltdatum kontrollieren.
- Alten Vertrag erst als erledigt betrachten, wenn Wechsel und Vertragsende bestätigt sind.
Was passiert beim Umschalttermin?
Der bisherige Anbieter muss Verbraucher während eines geregelten Anbieterwechsels grundsätzlich weiter versorgen, bis die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den neuen Anschluss vorliegen. Das ersetzt jedoch keine sorgfältige Terminprüfung: Router, Zugangsdaten und ein eventuell nötiger Technikertermin sollten vor dem Umschalttag geklärt sein.
Checkliste für einen sauberen Wechsel
- gewünschtes Vertragsende und Kündigungsfrist notieren
- Rufnummernmitnahme im neuen Auftrag auswählen
- Kundendaten auf identische Schreibweise prüfen
- keinen ungewollten Parallelvertrag bestellen
- Routerrückgabe und mögliche Frist dokumentieren
- letzte Rechnung und Bonusbedingungen prüfen
- Bestätigungen und Versandnachweise aufbewahren
Kündigungsschreiben: Diese Angaben gehören hinein
Eine Kündigung muss eindeutig erkennen lassen, welcher Vertrag beendet werden soll. Nennen Sie Namen und Anschrift, Kunden- oder Vertragsnummer, alle betroffenen Rufnummern und den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist hilfreich, wenn das exakte Vertragsende nicht sicher feststeht. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Datums.
Kurze Musterformulierung
„Hiermit kündige ich meinen Telekommunikationsvertrag mit der Vertragsnummer [Nummer] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende in Textform.“
Bei einem Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme sollte diese Kündigung nicht unkoordiniert versendet werden. Beauftragen Sie zuerst den neuen Anbieter und folgen Sie dessen Wechselprozess.
Welche Kündigungswege sind möglich?
Je nach Anbieter kann die Kündigung über Kundenkonto, Kündigungsbutton, E-Mail, Brief oder ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Wichtig ist weniger der Kanal als ein belastbarer Nachweis. Speichern Sie Bestätigungsseite, E-Mail, PDF oder Versandbeleg. Eine zusätzliche handschriftliche Unterschrift ist bei einer Kündigung in Textform nicht pauschal erforderlich; maßgeblich sind Vertrag und gesetzliche Formvorgaben.
Sonderfälle: Umzug, Preiserhöhung und Schlechtleistung
Ein vorzeitiges Kündigungsrecht kann bestehen, wenn der Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann oder Vertragsbedingungen einseitig ändert. Auch erhebliche und nachweisbare Abweichungen bei der Internetleistung können besondere Rechte auslösen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab. Dokumentieren Sie Mitteilungen, Messungen und Fristen und nutzen Sie bei Unsicherheit die Verbraucherberatung oder die Hinweise der Bundesnetzagentur.
Nach Vertragsende noch kontrollieren
- Wurde die letzte Rechnung zeitanteilig korrekt erstellt?
- Sind Router oder Leihgeräte fristgerecht zurückgesendet?
- Wurde eine berechnete Nichtrückgabegebühr vermieden?
- Ist die Rufnummer beim neuen Anbieter erreichbar?
- Wurden Lastschriften nach der Schlussrechnung beendet?
- Sind Cashback- oder Bonusbedingungen des neuen Tarifs erfüllt?
Häufige Fragen
Kann ich meine Rufnummer auch nach der Kündigung mitnehmen?
Eine nachträgliche Portierung kann innerhalb gesetzlicher Fristen möglich sein. Sicherer ist es, die Rufnummernmitnahme direkt mit dem Anbieterwechsel zu beauftragen.
Was mache ich, wenn keine Bestätigung kommt?
Fragen Sie mit Ihrem Nachweis nach und setzen Sie eine angemessene Frist. Bewahren Sie den ursprünglichen Kündigungsnachweis weiterhin auf.
Muss ich den Router zurückschicken?
Bei Miet- und Leihgeräten meistens ja. Beachten Sie Rücksendefrist, Zubehör und die vom Anbieter vorgegebene Versandart.
